Der Bedarf von Psychotherapie hängt in erster Linie vom subjektiven Empfinden ab. Oftmals reicht ein Leidensdruck, ein Gesprächsbedürfnis, oder ein Veränderungswunsch aus. Eine Diagnose kann, muss aber nicht zwingend vorliegen. Auch der Wunsch nach Selbsterfahrung oder Persönlichkeitsentwicklung sind berechtigte Gründe um eine Gesprächstherapie zu beginnen.
Eine Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung ist ein Anliegen/ Ziel/ Auftrag. Dies wird gemeinsam mit mir bei der Anamnese besprochen und erarbeitet. Je klarer ein Therapieziel formuliert werden kann, desto besser ist der Therapieverlauf und auch das Ergebnis für KlientIn und Therapeut überprüfbar.
Therapie soll eine Entlastung und keine zusätzliche Belastung darstellen. Deshalb habe ich mich entschlossen auch einen Sozialtarif anzubieten. Details hierzu müssen beim Erstgespräch in Erfahrung gebracht werden. Am Praxisstandort Klosterneuburg sind je nach Verfügbarkeit auch Kassenplätze für Kinder, und Jugendliche sowie REHA PatientInnen je nach Verfügbarkeit möglich. Die Verrechnung erfolgt dann direkt mit der Krankenkasse. Vorausstzung hierfür ist eine Diagnostik im Laufe der Therapie.
Ich arbeite nicht nur als zertifizierter Systemischer Psychotherapeut sondern auch als eingetragener Kinder,- und Jugendtherapeut. Deshalb arbeite ich grundsätzlich mit allen Altersgruppen zwischen 0-99. Die kognitiven Vorraussetzungen für Gesprächstherapie sind allerdings eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf.
Sobald du ein/ eine Jugendliche/r vor dem Gesetz als „einsichts- und urteilsfähig“ giltst, kannst du selbst über eine Psychotherapie entscheiden. Das ist normalerweise ab einem Alter von 14 Jahren der Fall. Bist du also 14 Jahre alt (oder älter), dann kannst du selbst bestimmen, ob du eine Psychotherapie beginnst.
Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Von dieser Verschwiegenheitspflicht kann ich nur durch den Klient selbst schriftlich entbunden werden. Die einzige Ausnahme gilt wenn das Leben des Klienten oder das einer anderen Person akut gefährdet ist.
Bei einer Paartherapie gilt als eine Voraussetzung, dass beide einer Therapie zustimmen. Das bedeutet nicht zwingend, dass beide Partner bei jeder Sitzung anwesend sein müssen. Grundsätzlich muss allerdings ein Veränderungswunsch und ein Therapieziel von beiden Partnern deklariert sein. Freiwilligkeit ist immer eine Grundvoraussetzung für Psychotherapie wenn diese nicht gerichtlich oder institutionell angeordnet wurde.